Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MP Promarketing (Inhaber Maximilian Peter) Einzelunternehmen
Mainstraße 4, 68519 Viernheim, Deutschland
Stand: 06/2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen MP Promarketing (nachfolgend „MP Promarketing“) und ihren Kunden.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) MP Promarketing erbringt insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen:
- Recruiting und Mitarbeitergewinnung
- Neukundengewinnung und Leadgenerierung
- Performance Marketing
- Meta Ads
- Google Ads
- Funnel- und Landingpage-Erstellung
- Webseiten und Marketing-Systeme
- Conversion-Optimierung
- Strategische Marketingberatung
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Leistungserbringung im Rahmen eines Dienstvertrags.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Insbesondere wird keine bestimmte Anzahl von Leads, Bewerbungen, Terminen, Verkäufen, Aufträgen, Umsätzen, Einstellungen oder sonstigen Geschäftsergebnissen garantiert, sofern nicht ausdrücklich im jeweiligen Angebot oder Vertrag etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Individuelle Garantien, Sondervereinbarungen oder Erfolgskomponenten gelten ausschließlich, wenn diese ausdrücklich im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbart wurden.
(5) MP Promarketing ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Verträge können schriftlich, in Textform, elektronisch oder fernmündlich geschlossen werden.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, eingehende Bewerbungen, Leads, Interessentenanfragen, Terminanfragen und sonstige über die Maßnahmen von MP Promarketing generierte Kontakte regelmäßig zu prüfen und zeitnah zu bearbeiten.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, hat die erste Kontaktaufnahme mit qualifizierten Bewerbern oder Interessenten innerhalb von spätestens 48 Stunden nach Eingang zu erfolgen.
(4) Verzögerungen durch verspätete Bearbeitung, verspätete Kontaktaufnahme, fehlende Rückmeldungen, unterlassene Nachverfolgung, mangelnde Erreichbarkeit oder sonstige organisatorische Versäumnisse des Kunden liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Projektfristen und Leistungszeiträume entsprechend.
(6) Der Vergütungsanspruch von MP Promarketing bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Projektbeginn und Leistungsfristen
(1) Leistungsfristen beginnen erst nach:
vollständigem Zahlungseingang,
Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Zugänge,
Bereitstellung aller erforderlichen Inhalte,
Erteilung notwendiger Freigaben.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verschieben sämtliche Projekt- und Leistungsfristen entsprechend.
(3) MP Promarketing ist berechtigt, für die Projektvorbereitung und das Onboarding einen angemessenen Zeitraum in Anspruch zu nehmen.
§ 6 Werbeplattformen und Drittanbieter
(1) MP Promarketing haftet nicht für Entscheidungen, Einschränkungen oder Änderungen von Drittanbietern.
(2) Dies gilt insbesondere für:
- Meta
- Facebook
- Instagram
- Google
- LinkedIn
- TikTok
- YouTube
sowie sonstige Plattformen, Softwareanbieter oder Werbenetzwerke.
(3) Insbesondere haftet MP Promarketing nicht für:
- Account-Sperrungen
- Reichweitenverluste
- Algorithmusänderungen
- Richtlinienänderungen
- technische Ausfälle
- Einschränkungen von Werbekonten
(4) Hierdurch entstehende Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen berühren den Vergütungsanspruch von MP Promarketing nicht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart.
§ 7 Werbebudget
(1) Werbebudgets sind nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Werbekosten werden entweder direkt durch den Kunden an die jeweilige Plattform entrichtet oder gesondert in Rechnung gestellt.
(3) MP Promarketing haftet nicht für die Wirtschaftlichkeit eingesetzter Werbebudgets.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei vereinbarten Ratenzahlungen bleibt der Anspruch auf die gesamte vereinbarte Vergütung bestehen.
(4) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 9 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist MP Promarketing berechtigt, sämtliche Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.
(2) Befindet sich der Kunde mit mindestens zwei Ratenzahlungen in Verzug, kann MP Promarketing den Vertrag außerordentlich kündigen.
(3) In diesem Fall wird die bis zum regulären Vertragsende vereinbarte Restvergütung sofort fällig.
(4) Gesetzliche Verzugszinsen sowie die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB bleiben unberührt.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich ein Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird.
(3) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
(4) Das Recht zur außerordentlichen K ündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von MP Promarketing entwickelten Konzepte, Strategien, Prozesse, Systeme, Vorlagen, Kampagnenstrukturen, Funnels, Landingpages, Automationen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum von MP Promarketing, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Der Kunde erhält an den im Rahmen des Vertrags veröffentlichten oder übergebenen Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Strategien, Prozesse, Systeme, Vorlagen, Automationen, Funnelstrukturen, Methoden sowie das zugrunde liegende Know-how verbleiben dauerhaft bei MP Promarketing, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Eine Übertragung von Eigentums-, Quellcode-, System- oder Strukturrechten erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
(5) Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher Vergütungsansprüche.
§ 12 Support und Kommunikation
(1) Supportleistungen werden ausschließlich im vereinbarten Umfang erbracht.
(2) Die Kommunikation erfolgt über die vereinbarten Kommunikationswege.
(3) Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit oder sofortige Bearbeitung besteht nicht, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Die reguläre Reaktionszeit beträgt in der Regel bis zu zwei Werktage.
§ 13 Referenznennung
(1) MP Promarketing ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Unternehmensname, Logo und einer kurzen Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz zu benennen.
(2) Die Referenznennung darf insbesondere auf der Website, in Präsentationen, Angeboten, sozialen Medien und Werbematerialien erfolgen.
(3) Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen des Kunden werden hierbei nicht veröffentlicht.
(4) Der Kunde kann der Referenznennung aus berechtigtem Interesse jederzeit in Textform widersprechen. Nach Eingang des Widerspruchs wird MP Promarketing die Referenznennung innerhalb angemessener Frist einstellen.
§ 14 Haftung
(1) MP Promarketing haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MP Promarketing nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach auf die vertraglich vereinbarte Netto-Gesamtvergütung begrenzt.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MP Promarketing.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
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